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Info-Abend Bauprojekt
Di 2. Dezember 2025, 18 - 19 h
GMR/SILO Zurlinden
Präsentationsfolien:
Infoanlass_Bewohnte_Sanierung_WINK
FAQ
FAQ Zurlinden
Initiale Version durch Projektteam 12.12.2025

Ausgangslage


Die Antworten im FAQ basieren auf dem Stand der Informationen vom Info-Anlass am 2. Dezember 2025. 


Der Kenntnisstand entwickelt sich mit den weiteren baulichen und planungsrelevanten Klärungen fort. Dieses Dokument wird bei Bedarf ergänzt und auf WINK aktualisiert, sobald neue Informationen vorliegen.


Für persönliche Anliegen steht Ihnen der ABZ-Service zur Verfügung. Die Präsentation vom Februar und Dezember 2025 finden Sie auf WINK.

Ohne WINK-Zugang können Sie beim ABZ-Service eine gedruckte Version bestellen (Tel. 044 455 57 57).

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Bauliche Massnahmen


Gibt es eine Schalldämmung zwischen den Zimmern in der Wohnung?
Nein, nur zwischen den Nutzungseinheiten, also zwischen zwei verschiedenen Wohnungen.

 

Warum gibt es einen Schallschutz zwischen Küche und Bad und nicht bei anderen Wänden?
Die Wände zwischen den Wohnungen erfüllen die heutigen Brandschutzanforderungen nicht mehr. Mit der Erneuerung verbessern wir gleichzeitig den Schallschutz.


Wird der Boden höher wegen des Schallschutzes? 
Nein, es gibt keine Höhenanpassung im Treppenhaus und in den Wohnungen. Wir ersetzen den alten Bodenaufbau mit einem schallisolierenden Bodenaufbau, ohne Höhenänderung.


Kann ich zwischen Dusche und Badewanne wählen oder die Wohnung tauschen?
Nein, die Ausstattung wird aus baulichen Gründen strangweise vorgegeben, weshalb individuelle Anliegen nicht berücksichtigt werden können. Grundsätzlich macht die ABZ keine  Komfortwechsel. Wir nehmen das Anliegen aber gerne als Feedback auf.


Gibt es Brandschutzmassnahmen?
Ja, wir setzen die aktuellen Anforderungen an ein Wohngebäude um, z.B. erhöhte Widerstandsdauer der Wände zwischen Nutzungseinheiten und Rauchabzügen in den Treppenhäusern.


Wie sieht die Umgebung nach der Sanierung aus?
Die Pläne sind noch in Erarbeitung. Sie erhalten diese vor der Mieterversammlung.


Können wir von Bewohner:innen-Seite festhalten: Es wäre doof, wenn wir alle Zimmer leeren müssen wegen der Erdbebenertüchtigung und dann der Trittschall nicht 
gemacht wird. 

Wir stimmen zu. Das wäre toll, dies zu beheben. Wir setzen uns dafür ein.

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Bauorganisation (Etappierung / Lärm)


Es sind 4 Monate pro Treppenhaus. Müssen alle Zimmer geräumt werden?
Ja, alle Zimmer müssen geräumt werden. Der Grund dafür sind die Erdbebenertüchtigung an der Wand zwischen Schlaf- und Wohnzimmer sowie die Schallschutzmassnahmen.


Kann man nicht 20 Wohnungen gleichzeitig machen statt nur 10 (1 Treppenhaus)?
Wir sind bestrebt, die Bauzeit möglichst kurz zu halten und prüfen, ob wir die Sanierung beschleunigen können. Aktuell funktioniert das Konzept mit einem Treppenhaus nach dem anderen sicher. 

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Wird der Baulärm drei Jahre dauern?
Während der Sanierung Ihres Treppenhauses wohnen Sie im Wohnmodul. Bei allen Arbeiten in angrenzenden Wohnungen, Keller oder Estrich können Sie den Baulärm zu den regulären  Arbeitszeiten hören (gemäss Bestimmungen Baulärm Stadt Zürich). Bei Arbeiten in anderen Gebäuden ist die Belastung geringer. 


Baulärm ab 7 Uhr – wie geht das bei dieser Ringhörigkeit?
Es wird Lärm geben, das ist bei einer Baustelle unvermeidbar. Wir wollen jedoch eine möglichst gute Lösung für alle Beteiligten erarbeiten. Mit den Wohnmodulen bieten wir eine Lösung mit deutlich weniger Baulärm als beim Verbleib in der Wohnung. Wir prüfen zusätzliche Möglichkeiten, um die Bauzeit zu verkürzen.

 

Wann erfahren wir, wann unsere Wohnung dran ist?
Sie erhalten mindestens sechs Monate Vorlauf. Voraussichtlich ab Herbst 2026 beginnen die Arbeiten in den Kellerräumen. Die Wohnungen sind frühestens ab Januar 2027 betroffen.


Komme ich wieder zürck in meine Wohnung?
Ja, ihre Wohnung bleibt ihr Zuhause. Der Mietvertag Ihrer Wohnung bleibt bestehen.

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Ausweichmöglichkeiten


Wie gross sind diese Wohnmodule?
Die Wohnmodule sind kompakt. Wir klären aktuell die genauen Grössen mit den Anbietern. 


Werden die Module nicht aufeinandergestellt?
Ja, die Module können bis zu drei Geschossen hoch aufgestellt werden.

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Kosten / Mietzinse


Kann der Mieterverband die Kosten prüfen?
Die ABZ wendet das Kostenmietmodell an (Statuten Art. 2+3). Die Berechnung untersteht nicht der VMWG* (Art.2 Abs.2 VMWG), sondern dem Mietzinsreglement der Stadt Zürich. 
Wie die Mieten gerechnet werden, wird auf abz.ch erklärt.
*VMWG: Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen


Warum fallen die Mietzinsänderungen bei ähnlichen Bauprojekten in anderen ABZ-Siedlungen manchmal höher oder tiefer aus, als die Prognose für die Siedlung Zurlinden?
Das hängt von der Ausgangslage der jeweiligen Siedlung ab. Auch bei ähnlichen Baukostenund Massnahmen wirken sich diese je nach bestehenden Nettomieten unterschiedlich aus. Nach dem Kostenmietmodell trägt jede Siedlung ihre eigenen Kosten.
In der Siedlung Zurlinden sind die aktuellen Nettomieten sehr tief. Dadurch wirken sich die Baukosten prozentual stärker auf die bestehenden Mieten aus, und der Erneuerungsfonds ist weniger gefüllt als in Siedlungen mit höheren Mieten. Die Entnahme aus dem Fonds fällt daher geringer aus, was zu einer höheren prognostizierten Mietzinserhöhung führt.


Warum wurden bisher wenige Mittel eingesetzt als in den vergangenen Jahren?
Wenn eine Sanierung oder ein Ersatzneubau absehbar ist, werden keine grossen Investitionen mehr getätigt, um Doppelaufwand zu vermeiden und weil die Kosten nicht mehr wieder eingespielt werden. Instandhaltungsarbeiten und Pflege der Umgebung erfolgen weiterhin.

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Mieterverasmmlung (MV) / Abstimmung


Was bedeutet die Abstimmung über das Bauprojekt für uns?
Das Projekt wird von der Geschäftsstelle geprüft. Im Anschluss beantragt der Vorstand bei der Mieterversammlung die Genehmigung der Sanierung. Sie stimmen somit an der Mieterversammlung über das Gesamtprojekt (Massnahmen und Kosten) ab. Details erhalten Sie vorab per Post.


Was geschieht im Falle einer Ablehnung des Bauprojekts durch die Mieter:innenversammlung?
Dies ist in den ABZ-Statuten geregelt unter Artikel 35, Art.21 und Art.22. «Beschlussfassung über wertvermehrende Investitionen, die von den direkt betroffenen Mitgliedern an einer durch den Vorstand einberufenen Mieter:innenversammlung mit einer 
Mehrheit von zwei Dritteln abgelehnt worden sind, gehen in die Kompetenz der ABZ-Generalversammlung über.»


Kann ich nur einzelnen Massnahmen zustimmen (z.B. Heizungen) resp. einzelne ablehnen?
Nein, es wird über das Gesamtprojekt abgestimmt.

Diese Präsentation ist auf WINK einseh- und downloadbar.
Link: 

https://wink.abz.ch/my-tenant/settlements/39/documents/56

 
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