Mitglieder-Information
Mi 15. April 2026
GMR ABZ-Kanzlei

Präsentationsfolien
FAQ Gesamtsanierung Siedlung Zurlinden
Version 1.2
Stand: 8. Juli 2026
Ausgangslage
Die Antworten im FAQ basieren auf dem Stand der Informationen vom Informationsanlass am 2. Dezember 2025 sowie, vom 15. April 2026.
Die Planung wird laufend konkretisiert. Deshalb können sich einzelne Aussagen im weiteren Projektverlauf noch ändern. Dieses FAQ wird bei Bedarf ergänzt und auf WINK aktualisiert, sobald neue Informationen vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Antworten den aktuellen Planungsstand widerspiegeln. Bei einem Bauprojekt dieser Grössenordnung können sich aufgrund weiterer Abklärungen und behördlichen Verfahren noch Anpassungen ergeben.
Für persönliche Anliegen steht Ihnen der ABZ-Service zur Verfügung (Tel. 044 455 57 57).
Die Präsentationen vom Februar und Dezember 2025 sowie vom April 2026 finden Sie auf WINK.
Inhaltsverzeichnis
→ Bauliche Massnahmen
→ Bauorganisation (Etappierung / Lärm)
→ Umzug
→ Ersatzwohnungen / Wohnmodule
→ Kosten / Mietzinse
→ Mieterversammlung (MV) / Abstimmung
Bauliche Massnahmen
Gibt es eine Schalldämmung zwischen den Zimmern in der Wohnung?
Nein, nur zwischen den Nutzungseinheiten, also zwischen zwei verschiedenen Wohnungen.
Warum gibt es einen Schallschutz zwischen Küche und Bad und nicht bei
anderen Wänden?
Im Bereich der Badezimmer werden zwischen den Wohnungen neue Trennwände erstellt, um die aktuellen Brandschutzanforderungen zu erfüllen. Innerhalb der Wohnung wird zudem zwischen Küche und Bad eine neue Wand errichtet, da die Steigleitungsschächte neu organisiert werden.
Wird der Boden höher wegen des Schallschutzes?
Nein, es gibt keine Höhenanpassung. Wir ersetzen den bestehenden Bodenaufbau durch einen schallisolierenden Aufbau, ohne die Höhe in den Wohnungen und Treppenhäuser zu verändern.
Kann ich zwischen Dusche und Badewanne wählen oder die Wohnung
tauschen?
Nein, die Ausstattung wird aus baulichen Gründen strangweise vorgegeben. Individuelle Anliegen können deshalb nicht berücksichtigt werden.
Gibt es Brandschutzmassnahmen?
Ja, wir setzen die aktuellen Brandschutzanforderungen um, beispielsweise bei den Wohnungstrennwänden und den Rauchabzügen in den Treppenhäusern.
Wie sieht die Umgebung nach der Sanierung aus?
Wir überarbeiten aktuell das Konzept in Zusammenarbeit mit Grün Stadt Zürich.
Wäre es möglich, Trittschall und Erdbebenertüchtigung gemeinsam umzusetzen, damit nicht zweimal alle Zimmer geräumt werden müssen?
So ist es geplant. Wir setzen uns dafür ein, beide Massnahmen koordiniert umzusetzen und den Aufwand für die Bewohnenden so gering wie möglich zu halten.
Was wird mit den Zimmerböden?
Aufgrund der Erdbebenertüchtigung und der schallisolierenden Massnahmen werden in allen Zimmern neue Bodenbeläge (Parkett) verlegt. Die neuen Böden werden in einem einheitlichen Standard ausgeführt. Dies gilt auch für Bodenbeläge, die Mietende nachträglich eingebaut haben.
Was geschieht mit den Türrahmen?
Die bestehenden Türen und Türrahmen bleiben, soweit es bautechnisch möglich ist, bestehen und werden nicht ersetzt.
Warum werden Duschen eingebaut (Barrierefreiheit), wenn die Wohnungen insgesamt nicht barrierefrei sind?
Die ABZ möchte ein ausgewogenes Wohnungsangebot für unterschiedliche Lebenssituationen schaffen. Deshalb werden künftig sowohl Wohnungen mit Badewanne als auch Wohnungen mit Dusche angeboten. Die Massnahme wird unabhängig von der vollständigen Barrierefreiheit der Wohnung umgesetzt.
Wenn ein neuer Boden verlegt wird, werden dann die Türschwellen entfernt?
Nein, die Türschwellen bleiben, soweit bautechnisch möglich, bestehen.
Was geschieht mit Pflanzen auf dem Balkon?
Die Balkone und privaten Sitzplätze müssen komplett geräumt werden.
Was ist mit Mieterausbauten in der Wohnung – müssen diese vor dem
Umzug zurückgebaut werden?
Mieterseitige Installationen (ausser Bodenbeläge) müssen vor dem Umzug entfernt werden. Falls diese nach der Sanierung wieder gewünscht werden, sind die Mietenden für die erneute Installation selbst verantwortlich.
Was geschieht mit Einbauschränken in den Zimmern?
Der vorhandene Stauraum in den Zimmern bleibt bestehen.
Werden beim Malen nur die tangierten Wände neu gestrichen oder die
ganze Wohnung? Und falls nur die tangierten Wände gestrichen werden:
Wann macht es Sinn, die Maler bereits vorher gegen Schimmel vorgehen
zu lassen? (neu)
Es wird die gesamte Wohnung neu gestrichen. Zusätzlich werden an den Fassaden der Eschwiesenstrasse Massnahmen gegen Schimmelbildung umgesetzt.
An der Infoveranstaltung wurde erwähnt, dass alle Böden herausgerissen und durch Standardböden ersetzt werden. Auf den Präsentationsfolien war dies nicht so ersichtlich. Was gilt nun? (neu)
In allen Zimmern werden neue Bodenbeläge (Parkett) verlegt.
Wird die Decke durch die Schalldämmung niedriger? Welches Material
wird dabei verwendet? (neu)
Nein, die Decke wird nicht niedriger.
Im Wohnzimmer wird ein Sonnen- und Wärmeschutz in Form von Markisen gewünscht – dies ist uns ein dringendes Anliegen. (neu)
Dieses Anliegen ist uns bekannt. Wir prüfen derzeit mit der Denkmalpflege, wie ein Sonnen- und Wärmeschutz umgesetzt werden kann. Wir sind zuversichtlich, dass eine gute Lösung gefunden werden kann.
Was passiert mit den Pflanzen, Tischen und Stühlen im Garten (betrifft
Parterrewohnungen)? Die Pflanzen müssten zudem regelmässig gegossen werden. (neu)
Der Garten muss für die Bauarbeiten vollständig geräumt werden, da rund um das Gebäude ein Gerüst aufgestellt wird und der Zugang frei bleiben muss. Bewegliche Gegenstände wie Topfpflanzen, Tische und Stühle können Sie in Ihre Ausweichwohnung mitnehmen. Für die Pflege Ihrer Pflanzen während dieser Zeit sind Sie selbst verantwortlich. Falls dies nicht möglich ist oder ein grösserer Platzbedarf besteht, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.
Wie wird die elektrische Installation ausschauen? Besteht insbesondere
die Möglichkeit, die Räume einer Wohnung kabelgebunden zu verbinden
(LAN mit Glasfasern), ohne selbst Löcher in die Wände zu bohren? (neu)
Eine durchgehende kabelgebundene Verbindung zwischen den Zimmern ist nicht vorgesehen. Im Garderobenschrank wird jedoch ein Anschluss für einen WLANRouter erstellt.
Die beiden abschliessbaren Einbauschränke in den Schlafzimmern bleiben bestehen. Können diese während der viermonatigen Sanierung als
Lager genutzt werden? (neu)
Nein, auch die Schränke werden aufgearbeitet.
Bauorganisation (Etappierung / Lärm)
Es sind 4 Monate pro Treppenhaus – müssen alle Zimmer geräumt werden?
Ja, alle Zimmer müssen geräumt werden. Der Grund dafür sind die Erdbeben-Ertüchtigung an der Wand zwischen Schlaf- und Wohnzimmer sowie die Schallschutzmassnahmen.
Wie lange muss ich ausziehen?
Pro Etappe ist ein Auszug von insgesamt 16 Wochen vorgesehen (eine Woche Auszug, 14 Wochen Sanierung, eine Woche Rückzug). Ein Auszug ist aus Sicherheitsgründen, wegen des Baulärms sowie aus logistischen Gründen notwendig – die Wohnung und der Keller müssen vollständig geräumt sein.
Was passiert mit meinem Parkplatz während der Sanierung?
Die Parkplätze werden während der gesamten Bauzeit für die Baustelleninstallation benötigt. Alle bestehenden Parkplatz-Mietverträge werden per 30. November 2026 gekündigt. Nach Abschluss der Sanierung werden die Parkplätze wieder vermietet. In der Zwischenzeit sind die Bewohnenden selbst für die Organisation einer alternativen Parkmöglichkeit verantwortlich. Wer Interesse an einem Parkplatz an der Gertrudstrasse hat, kann sich auf die Warteliste setzen lassen.
Kann man nicht 20 Wohnungen gleichzeitig machen statt nur 10 (1 Treppenhaus)?
Ja. Wo technisch und organisatorisch möglich, werden zwei Hauseingänge gleichzeitig saniert.
Baulärm ab 7 Uhr – wie geht das bei dieser Ringhörigkeit?
Es wird Lärm geben, das ist bei einer Baustelle unvermeidbar. Wir wollen jedoch eine möglichst gute Lösung für alle Beteiligten erarbeiten. Mit den Ausweichmöglichkeiten bieten wir eine Lösung mit deutlich weniger Baulärm als beim Verbleib in der Wohnung.
Wann erfahren wir, wann unsere Wohnung dran ist?
Sie erhalten mindestens sechs Monate Vorlauf.
Komme ich wieder zurück in meine Wohnung?
Ja, Ihre Wohnung bleibt Ihr Zuhause. Der Mietvertrag Ihrer Wohnung bleibt bestehen.
Müssen die Kosten für den Umzug von den Mietenden selbst getragen
werden?
Nein. Die Umzugskosten sind Teil der Projektkosten. Bei Kostenmietwohnungen fliessen diese Kosten anteilsmässig in die Mietzinsberechnung ein.
Umzug
Wie gründlich muss die Wohnung beim vorübergehenden Komplettauszug gereinigt werden?
Die Wohnung muss sauber und ordentlich abgegeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor dem Umzug.
Wer reinigt die Ausweichwohnungen beim Wechsel?
Das liegt im Umfang der Umzugskoordination und wird durch die ABZ-Geschäftsstelle organisiert.
Werden wir beim Umzug von der ABZ unterstützt?
Ja. Die Firma Brägger+Thomann unterstützt die Bewohnenden beim Umzug. Die Demontage von Installationen und Möbeln erfolgt grundsätzlich durch die Mietenden selbst, sofern dies möglich ist. Die eigentlichen Umzugsarbeiten werden durch die Firma unterstützt. Genauere Informationen folgen.
Was passiert, wenn beim Umzug Möbel beschädigt werden?
Für Schäden an persönlichem Mobiliar oder Hausrat während des Umzugs oder der Zwischenlagerung sind die Bewohnenden selbst verantwortlich. Bitte prüfen Sie vor dem Umzug Ihre Hausratversicherung. Eine Haftung durch die ABZ oder die beauftragte Umzugsfirma besteht nur, wenn nachweisbar ein Fehler der ausführenden Firma vorliegt.
Ersatzwohnungen / Wohnmodule
Wie gross sind die Wohnmodule?
Die Wohnmodule sind ca. 26m2 pro Einheit.
Werden die Module aufeinandergestellt?
Ja, die Wohnmodule können bis zu vier Geschossen hoch aufgestellt werden.
Werden meine Möbel eingelagert?
Je nach Umfang der Etappe und verfügbarem Lagerraum werden die Möbel in den Lagermöglichkeit vor Ort verstaut. Bei Bedarf werden sie im Lager der Umzugsfirma untergebracht.
Gibt es eine Gemeinschaftsküche?
Es wird eine Gemeinschaftsküche für die Bewohnenden der Wohnmodule geben.
Gibt es eine gemeinsame Waschküche während der Bauzeit / im Provisorium?
Informationen zur Waschküche im Provisorium sind noch in Abklärung. Sie werden rechtzeitig informiert.
Wie kann ich mir die sanitären Einrichtungen im Provisorium vorstellen (Duschen, Baden, Toilette)?
Die Wohnmodule verfügen über eigenes WC und Dusche.
Die Küche ist gemeinschaftlich geregelt.
Was geschieht mit der Post während der Zeit in einer Ausweichswohnung?
Die Mietenden sind selbst dafür verantwortlich, ihre Post an die Ausweichswohnung umzuleiten.
Wohin geht die Post bei einem Wohnmodul?
Die Wohnmodule haben eine eigene Adresse. Die Mietenden müssen ihre Post auf diese Adresse umleiten – analog zur Vorgehensweise bei Ausweichswohnungen.
Wie ist die Gemeinschaftsküche in den Wohnmodulen organisiert?
Alle Fragen zur Organisation der Allgemeinflächen werden noch erarbeitet.
Gibt es Steckdosen in den Wohnmodulen?
Ja, die Wohnmodule sind mit Steckdosen ausgestattet.
Gibt es Kühlschränke in den Wohnmodulen?
Nein, in den einzelnen Wohnmodulen sind keine Kühlschränke vorgesehen. Kühlmöglichkeiten stehen ausschliesslich in der Gemeinschaftsküche zur Verfügung.
Wer entscheidet, ob ich in ein Wohnmodul oder eine Ausweichwohnung komme?
Die kaufmännische Bewirtschaftung (KB) trifft eine erste Zuteilung und hält mit den betroffenen Bewohnenden Rücksprache. Spezielle Bedürfnisse werden so weit wie möglich berücksichtigt. Individuelle Wünsche bezüglich Lage oder Stockwerk können nicht berücksichtigt werden. Die Bekanntgabe der Ausweichmöglichkeit erfolgt ca. vier Monate vor dem Umzugstermin.
Gibt es Wohnungsbesichtigungen und ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Ausweichwohnung?
Besichtigungen sind aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich, weil die Planung sehr komplex ist. Die Ausweichwohnungen sind nur eine Übergangslösung. Nach Abschluss der Arbeiten kehren alle wieder in ihre eigene, sanierte Wohnung zurück.
Wie sollen Familien mit Kindern in ein provisorisches Wohnmodul passen, wenn keine Ausweichmöglichkeit besteht? Kommt die ABZ gezielt auf betroffene Familien zu und koordiniert die Lösung, oder müssen sich Betroffene selbst aktiv bei der ABZ melden? (neu)
Niemand wird einer zu kleinen Ausweichlösung zugeteilt. Wir erheben den individuellen Platzbedarf jedes Haushalts und teilen eine dazu passende Lösung zu. Die Bedürfnisabklärung erfolgt durch unsere Mieterberatung einige Monate vor Beginn der jeweiligen Sanierungsetappe. Sie müssen nicht selbst aktiv werden – die ABZ kommt rechtzeitig auf Sie zu und koordiniert das weitere Vorgehen.
Kosten / Mietzinse
Kann der Mieterverband die Kosten prüfen?
Die ABZ wendet das Kostenmietmodell an (Statuten Art. 2+3). Die Berechnung untersteht nicht der VMWG* (Art. 2 Abs. 2 VMWG), sondern dem Mietzinsreglement der Stadt Zürich. Wie die Mieten gerechnet werden, wird auf abz.ch erklärt.
* VMWG: Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
Wann erfahren wir, wie hoch unser neuer Mietzins ist?
Vor der Mieterversammlung informiert die Geschäftsstelle über den voraussichtlichen Mietzinsrahmen. Die definitive Mitteilung erfolgt, sobald die Bauabrechnung vorliegt.
Warum fallen die Mietzinsänderungen bei ähnlichen Bauprojekten in anderen ABZ-Siedlungen manchmal höher oder tiefer aus als die Prognose für die Siedlung Zurlinden?
Das hängt von der Ausgangslage der jeweiligen Siedlung ab. Auch bei ähnlichen Baukosten und Massnahmen wirken sich diese je nach bestehenden Nettomieten unterschiedlich aus. Nach dem Kostenmietmodell trägt jede Siedlung ihre eigenen Kosten.
In der Siedlung Zurlinden sind die aktuellen Nettomieten sehr tief. Dadurch wirken sich die Baukosten prozentual stärker auf die bestehenden Mieten aus, und der Erneuerungsfonds ist weniger gefüllt als in Siedlungen mit höheren Mieten. Die Entnahme aus dem Fonds fällt daher geringer aus, was zu einer höheren prognostizierten Mietzinserhöhung führt.
Wer bezahlt Umzugsmaterial und Zügelkartons?
Die Mietenden erhalten ein Grundpaket an Umzugsmaterial passend zur Wohnungsgrösse. Dieses umfasst insbesondere Zügelkartons; weitere Bestandteile wie Klebeband, Schutzfolien oder Packpapier werden aktuell noch geklärt. Weitere Informationen folgen, sobald die Details festgelegt sind.
Warum wurden bisher wenige Mittel in den vergangenen Jahren eingesetzt?
Wenn eine Sanierung oder ein Ersatzneubau absehbar ist, werden keine grossen Investitionen mehr getätigt, um Doppelaufwand zu vermeiden und weil die Kosten nicht mehr wieder eingespielt werden. Instandhaltungsarbeiten und die Pflege der Umgebung erfolgen weiterhin.
Gibt es eine Mietzinsreduktion während des Umbaus?
Ja, es gibt eine Mietzinsreduktion – jedoch nur für Mietende, die ins Wohnmodul ziehen (kleinere Fläche). Für alle übrigen Mietparteien wird eine pauschale Entschädigung noch geprüft. Normaler Baulärm muss grundsätzlich toleriert werden.
Wer nur die eigenen Möbel einlagert und sich selbst eine alternative Bleibe organisiert, bezahlt in dieser Zeit keine Miete – diese an der Mieterversammlung getätigte Aussage möchten wir gerne offiziell bestätigt haben. (neu)
Mietende, die ihre Unterbringung selbst anderweitig organisieren und keine Ausweichwohnung bzw. kein Wohnmodul der ABZ beanspruchen, bezahlen dafür keinen Mietzins. Wird hingegen Platz zur Einlagerung von Möbeln benötigt, ist dieser kostenpflichtig und wird nach dem individuellen Bedarf bemessen. Die konkrete Ausgestaltung klären wir mit Ihnen im Einzelfall.
Mieterversammlung (MV) / Abstimmung
Was bedeutet die Abstimmung über das Bauprojekt für uns?
Das Projekt wird von der Geschäftsstelle geprüft. Im Anschluss beantragt der Vorstand bei der Mieterversammlung die Genehmigung der Sanierung. Sie stimmen somit an der Mieterversammlung über das Gesamtprojekt (Massnahmen und Kosten) ab.
Was geschieht im Falle einer Ablehnung des Bauprojekts durch die Mieter:innenversammlung?
Dies ist in den ABZ-Statuten geregelt (Art. 35, Art. 21 und Art. 22): «Beschlussfassung über wertvermehrende Investitionen, die von den direkt betroffenen Mitgliedern an einer durch den Vorstand einberufenen Mieter:innenversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln abgelehnt worden sind, gehen in die Kompetenz der ABZ Generalversammlung über.»
Kann ich nur einzelnen Massnahmen zustimmen (z.B. Heizungen) resp. einzelne ablehnen?
Nein, es wird über das Gesamtprojekt abgestimmt.
Versionsverlauf:
1.1 07.05.2026
1.2 08.07.2026

Ab Mai sind die Präsentationsfolien und FAQs auf WINK einzusehen:
Link:

Zürich, 18. Februar 2026
Gesamtsanierung Siedlung Zurlinden:
Einladung Mitgliederinformation
Sehr geehrte ...
Im Dezember 2025 haben wir Sie an der Mieterinformation über das Sanierungsvorhaben und die grobe Terminschiene informiert. Gerne halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Wir laden alle Mitglieder herzlich zur nächsten Informationsveranstaltung ein:
Wann: Mittwoch, 15. April 2026
Zeit: 18.30 bis ca. 20 Uhr (Eintreffen ab 18 h)
Wo: Gemeinschaftsraum Zurlinden
An diesem Abend stellen wir Ihnen das konkrete Sanierungsprojekt vor. Dazu gehören:
-
die definitiven Massnahmen in den Wohnungen, Allgemeinräumen und im Aussenraum
-
ein erster Fahrplan für die Umsetzung ab 2026
-
die geplante Etappierung (wann ungefähr welche Hausnummer an der Reihe ist)
-
Informationen zu den Ausweichmöglichkeiten und zum Ablauf des Umzugs in die temporären Wohnmodule.
Wir möchten Ihnen damit frühzeitig einen möglichst klaren Überblick geben, damit Sie sich gut orientieren können.
Erste Massnahmen in der Siedlung:
In den nächsten Wochen und Monaten werden vermehrt Unternehmer und Handwerker in der Siedlung unterwegs sein. Sie führen Detailabklärungen durch, damit die Bauarbeiten später reibungslos ablaufen können.
Ab dem 23. Februar 2026 werden zudem die ersten Bauvisiere aufgestellt. Diese Metallgerüste markieren die Standorte der temporären Wohnmodule sowie zukünftiger Velounterstände.
Aufgrund der langen Bewilligungsfristen haben wir das Baugesuch bereits eingereicht, So stellen wir sicher, dass wir wie geplant starten können.
Uns ist bewusst, dass die bevorstehende Sanierung viele Fragen und Unsicherheit mit sich bringt. Wir Informieren Sie deshalb frühzeitig und transparent.
Wir freuen uns, Sie im April begrüssen zu dürfen und Ihre Fragen aufzunehmen.
Freundliche Grüsse
Isabella Meister (Bauherrenprojektleiterin)
Danièle Wehrli (Teamleiterin Kaufmännische Bewirtschaftung)

