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Mitglieder-Information
Mi 15. April 2026
GMR ABZ-Kanzlei
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Präsentationsfolien
FAQs Gesamtsanierung Siedlung Zurlinden

Stand: 8. Mai 2026

Ausgangslage

 

Die Antworten im FAQ basieren auf dem Stand der Informationen vom Informationsanlass am 2. Dezember 2025 sowie den Fragen und Antworten der Mieterversammlung vom 15. April 2026.

 

Der Kenntnisstand entwickelt sich mit den weiteren baulichen und planungsrelevanten Klärungen fort. Dieses Dokument wird bei Bedarf ergänzt und auf WINK aktualisiert, sobald neue Informationen vorliegen.

 

Für persönliche Anliegen steht Ihnen der ABZ-Service zur Verfügung (Tel. 044 455 57 57). Die Präsentationen vom Februar und Dezember 2025 sowie vom April 2026 finden Sie auf WINK.

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

→ Bauliche Massnahmen

→ Bauorganisation (Etappierung / Lärm)

→ Umzug

→ Ersatzwohnungen / Wohnmodule

→ Kosten / Mietzinse

→ Mieterversammlung (MV) / Abstimmung

 

 

Bauliche Massnahmen

 

Gibt es eine Schalldämmung zwischen den Zimmern in der Wohnung?

Nein, nur zwischen den Nutzungseinheiten, also zwischen zwei verschiedenen Wohnungen.

 

Warum gibt es einen Schallschutz zwischen Küche und Bad und nicht bei anderen Wänden?

Im Bereich der Badezimmer wird zwischen den Wohnungen eine neue Trennwand erstellt, um die aktuellen Brandschutzanforderungen zu erfüllen. Innerhalb der Wohnung wird zudem zwischen Küche und Bad eine neue Wand errichtet, da die Steigleitungsschächte neu organisiert werden.

 

Wird der Boden höher wegen des Schallschutzes?

Nein, es gibt keine Höhenanpassung im Treppenhaus und in den Wohnungen. Wir ersetzen den alten Bodenaufbau mit einem schallisolierenden Bodenaufbau, ohne Höhenänderung.

 

Kann ich zwischen Dusche und Badewanne wählen oder die Wohnung tauschen?

Nein, die Ausstattung wird aus baulichen Gründen strangweise vorgegeben, weshalb individuelle Anliegen nicht berücksichtigt werden können. Grundsätzlich macht die ABZ keine Komfortwechsel.

 

Gibt es Brandschutzmassnahmen?

Ja, wir setzen die aktuellen Anforderungen an ein Wohngebäude um, z.B. erhöhte Widerstandsdauer der Wände zwischen Nutzungseinheiten und Rauchabzüge in den Treppenhäusern.

 

Wie sieht die Umgebung nach der Sanierung aus?

Das Konzept wird in Zusammenarbeit mit Grün Stadt Zürich überarbeitet. Die entsprechende Version liegt voraussichtlich im Sommer 2026 vor.08.05.2026 3/9 Allgemeine Baugenossenschaft Zürich

 

Wäre es möglich, Trittschall und Erdbebenertüchtigung gemeinsam umzusetzen, damit nicht zweimal alle Zimmer geräumt werden müssen?

Wir stimmen zu, das wäre wünschenswert. Wir setzen uns dafür ein, beides koordiniert umzusetzen, um den Aufwand für die Mietenden so gering wie möglich zu halten.

 

Was wird mit den Zimmerböden?

Bei Wänden, die erdbebentechnisch verstärkt werden, werden die Böden ersetzt. Der Ersatz erfolgt einheitlich im gleichen Standard – dies gilt auch dann, wenn Mietende eigene Böden eingebaut haben.

 

Was geschieht mit den Türrahmen?

Die bestehenden Türen und Türrahmen bleiben bestehen und werden nicht ersetzt.

 

Warum werden Duschen eingebaut (Barrierefreiheit), wenn die Wohnungen insgesamt nicht barrierefrei sind?

Der Einbau von Duschen ist Teil eines übergeordneten Nachhaltigkeitsziels der ABZ. Die Massnahme wird unabhängig von der vollständigen Barrierefreiheit der Wohnung umgesetzt.

 

Wenn ein neuer Boden verlegt wird, werden dann die Türschwellen entfernt?

Nein, die Türschwellen bleiben bestehen.

 

Was geschieht mit Pflanzen auf dem Balkon?

Die Balkone müssen komplett geräumt werden.

 

Was ist mit Mieterausbauten in der Wohnung – müssen diese vor dem Umzug zurückgebaut werden?

Mieterseitige Ausbauten müssen vor der Sanierung entfernt werden. Nach der Sanierung, müssen Bewilligungen für bauliche Veränderungen erneut eingeholt werden, wenn eigene Ausbauten gewünscht sind.

 

Was geschieht mit Einbauschränken in den Zimmern?

Der vorhandene Stauraum bleibt mehrheitlich bestehen.

 

 

Bauorganisation (Etappierung / Lärm)

 

Es sind 4 Monate pro Treppenhaus – müssen alle Zimmer geräumt werden?

Ja, alle Zimmer müssen geräumt werden. Der Grund dafür sind die Erdbeben Ertüchtigung an der Wand zwischen Schlaf- und Wohnzimmer sowie die Schallschutzmassnahmen.

 

Wie lange muss ich ausziehen?

Pro Etappe ist ein Auszug von insgesamt 16 Wochen vorgesehen (eine Woche Auszug, 14 Wochen Sanierung, eine Woche Rückzug). Ein Auszug ist aus Sicherheitsgründen, wegen des Baulärms sowie aus logistischen Gründen notwendig – die Wohnung und der Keller müssen vollständig geräumt sein.

 

Was passiert mit meinem Parkplatz während der Sanierung?

Die Parkplätze werden während der gesamten Bauzeit für die Baustelleninstallation benötigt. Alle bestehenden Parkplatz-Mietverträge werden per 31. Dezember 2026 gekündigt. Nach Abschluss der Sanierung werden die Parkplätze wieder vermietet. In der Zwischenzeit sind die Bewohnenden selbst für die Organisation einer alternativen Parkmöglichkeit verantwortlich. Wer Interesse an einem Parkplatz an der Gertrudstrasse hat, kann sich auf die Warteliste setzen lassen.

 

Kann man nicht 20 Wohnungen gleichzeitig machen statt nur 10 (1 Treppenhaus)?

Es wurde berücksichtigt, dass bei den meisten Ettappen zwei Hauseingänge auf einmal umgesetzt werden können.

 

Baulärm ab 7 Uhr – wie geht das bei dieser Ringhörigkeit?

Es wird Lärm geben, das ist bei einer Baustelle unvermeidbar. Wir wollen jedoch eine möglichst gute Lösung für alle Beteiligten erarbeiten. Mit den Ausweichmöglichkeiten bieten wir eine Lösung mit deutlich weniger Baulärm als beim Verbleib in der Wohnung.

 

Wann erfahren wir, wann unsere Wohnung dran ist?

Sie erhalten mindestens sechs Monate Vorlauf.

 

Komme ich wieder zurück in meine Wohnung?

Ja, Ihre Wohnung bleibt Ihr Zuhause. Der Mietvertrag Ihrer Wohnung bleibt bestehen.

 

Müssen die Kosten für den Umzug von den Mietenden selbst getragen werden?

Nein, die Umzugskosten gehen zu Lasten der Projektkosten. Bei Kostenmietwohnungen werden diese Kosten allerdings anteilsmässig über die Miete abgewälzt.

 

 

Umzug

 

Wie gründlich muss die Wohnung beim vorübergehenden Komplettauszug gereinigt werden?

Die Wohnung muss sauber und ordentlich abgegeben werden.

 

Wer reinigt die Ausweichwohnungen beim Wechsel?

Das liegt im Umfang der Umzugskoordination und wird durch die ABZ-Geschäftsstelle

organisiert.

 

Werden wir beim Umzug von der ABZ unterstützt?

Die Firma Brägger+Thommen unterstützt die Bewohnenden beim Umzug. Die Demontage von Möbeln und verpacken in Kisten übernehmen die Bewohnenden selbst, sofern möglich. Die eigentlichen Umzugsarbeiten werden durch die Firma unterstützt. Genauere Informationen folgen.

 

Was passiert, wenn beim Umzug Möbel beschädigt werden?

Für Schäden an persönlichem Mobiliar oder Hausrat während des Umzugs oder der Zwischenlagerung sind die Bewohnenden selbst verantwortlich. Bitte prüfen Sie vor dem Umzug Ihre Hausratversicherung. Eine Haftung durch die ABZ oder die beauftragte Umzugsfirma besteht nur, wenn nachweisbar ein Fehler der ausführenden Firma vorliegt.

 

 

Ersatzwohnungen / Wohnmodule

 

Wie gross sind die Wohnmodule?

Die Wohnmodule sind ca. 26m2 pro Einheit.

 

Werden die Module aufeinandergestellt?

Ja, die Wohnmodule können bis zu drei Geschossen hoch aufgestellt werden.

 

Werden meine Möbel eingelagert?

Je nach Umfang der Etappe und verfügbarem Lagerraum werden die Möbel in den Lagermöglichkeit vor Ort verstaut. Bei Bedarf werden sie im Lager der Umzugsfirma untergebracht.

 

Gibt es eine Gemeinschaftsküche?

Es wird eine Gemeinschaftsküche für die Bewohnenden der Wohnmodule geben.

 

Gibt es eine gemeinsame Waschküche während der Bauzeit / im Provisorium?

Informationen zur Waschküche im Provisorium sind noch in Abklärung. Sie werden rechtzeitig informiert.

 

Wie kann ich mir die sanitären Einrichtungen im Provisorium vorstellen

(Duschen, Baden, Toilette)?

Die Wohnmodule verfügen über eigenes WC und Dusche.

 

Was geschieht mit der Post während der Zeit in einer Ausweichswohnung?

Die Mietenden sind selbst dafür verantwortlich, ihre Post an die Ausweichswohnung umzuleiten.

 

Wohin geht die Post bei einem Wohnmodul?

Die Wohnmodule haben eine eigene Adresse. Die Mietenden müssen ihre Post auf diese Adresse umleiten – analog zur Vorgehensweise bei Ausweichswohnungen.

 

Wie ist die Gemeinschaftsküche in den Wohnmodulen organisiert?

Alle Fragen zur Organisation der Allgemeinflächen werden noch erarbeitet.

 

Gibt es Steckdosen in den Wohnmodulen?

Ja, die Wohnmodule sind mit Steckdosen ausgestattet.

 

Gibt es Kühlschränke in den Wohnmodulen?

Nein, in den einzelnen Wohnmodulen sind keine Kühlschränke vorgesehen. Kühlmöglichkeiten stehen ausschliesslich in der Gemeinschaftsküche zur Verfügung.

 

Wer entscheidet, ob ich in ein Wohnmodul oder eine Ausweichwohnung komme?

Die kaufmännische Bewirtschaftung (KB) trifft eine erste Zuteilung und hält mit den betroffenen Bewohnenden Rücksprache. Spezielle Bedürfnisse werden so weit wie möglich berücksichtigt. Individuelle Wünsche bezüglich Lage oder Stockwerk können nicht berücksichtigt werden. Die Bekanntgabe der Ausweichmöglichkeit erfolgt ca. vier Monate vor dem Umzugstermin.

 

Gibt es Wohnungsbesichtigungen und ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Ausweichwohnung?

Besichtigungen sind aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich, weil die Planung sehr komplex ist. Die Ausweichwohnungen sind nur eine Übergangslösung. Nac

 

 

Kosten / Mietzinse

 

 

Wann erfahren wir, wie hoch unser neuer Mietzins ist?

Vor der Mieterversammlung informiert die Geschäftsstelle über den voraussichtlichen Mietzinsrahmen. Die definitive Mitteilung erfolgt, sobald die Bauabrechnung vorliegt.

 

Wer bezahlt Umzugsmaterial und Zügelkartons?

Die Mietenden erhalten ein Grundpaket an Umzugsmaterial passend zur Wohnungsgrösse. Dieses umfasst insbesondere Zügelkartons; weitere Bestandteile wie Klebeband, Schutzfolien oder Packpapier werden aktuell noch geklärt. Weitere Informationen folgen, sobald die Details festgelegt sind.

 

Warum wurden bisher wenige Mittel in den vergangenen Jahren eingesetzt?

Wenn eine Sanierung oder ein Ersatzneubau absehbar ist, werden keine grossen Investitionen mehr getätigt, um Doppelaufwand zu vermeiden und weil die Kosten nicht mehr wieder eingespielt werden. Instandhaltungsarbeiten und die Pflege der Umgebung erfolgen weiterhin.

 

Gibt es eine Mietzinsreduktion während des Umbaus?

Ja, es gibt eine Mietzinsreduktion – jedoch nur für Mietende, die ins Wohnmodul ziehen (kleinere Fläche). Für alle übrigen Mietparteien wird eine pauschale Entschädigung noch geprüft. Normaler Baulärm muss grundsätzlich toleriert werden.

 

 

Mieterversammlung (MV) / Abstimmung

 

 

Was bedeutet die Abstimmung über das Bauprojekt für uns?

Das Projekt wird von der Geschäftsstelle geprüft. Im Anschluss beantragt der Vorstand bei der Mieterversammlung die Genehmigung der Sanierung. Sie stimmen somit an der Mieterversammlung über das Gesamtprojekt (Massnahmen und Kosten) ab.

 

Kann ich nur einzelnen Massnahmen zustimmen (z.B. Heizungen) resp. einzelne ablehnen?

Nein, es wird über das Gesamtprojekt abgestimmt.

 

Was geschieht im Falle einer Ablehnung des Bauprojekts durch die Mieter:innenversammlung?

Dies ist in den ABZ-Statuten geregelt (Art. 35, Art. 21 und Art. 22):

«Beschlussfassung über wertvermehrende Investitionen, die von den direkt betroffenen Mitgliedern an einer durch den Vorstand einberufenen Mieter:innenversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln abgelehnt worden sind, gehen in die Kompetenz der ABZ-Generalversammlung über.»

 

 

Versionsverlauf

 

Version 1.1  Datum: 08.05.2026

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Ab Mai sind die Präsentationsfolien und FAQs auf WINK einzusehen:

Link:

https://wink.abz.ch/my-tenant/settlements/39/documents

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Zürich, 18. Februar 2026

Gesamtsanierung Siedlung Zurlinden:
Einladung Mitgliederinformation 

Sehr geehrte ...

Im Dezember 2025 haben wir Sie an der Mieterinformation über das Sanierungsvorhaben und die grobe Terminschiene informiert. Gerne halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden. 

Wir laden alle Mitglieder herzlich zur nächsten Informationsveranstaltung ein: 
Wann: Mittwoch, 15. April 2026 
Zeit: 18.30 bis ca. 20 Uhr (Eintreffen ab 18 h) 
Wo: Gemeinschaftsraum Zurlinden 


An diesem Abend stellen wir Ihnen das konkrete Sanierungsprojekt vor. Dazu gehören: 

  • die definitiven Massnahmen in den Wohnungen, Allgemeinräumen und im Aussenraum 

  • ein erster Fahrplan für die Umsetzung ab 2026 

  • die geplante Etappierung (wann ungefähr welche Hausnummer an der Reihe ist) 

  • Informationen zu den Ausweichmöglichkeiten und zum Ablauf des Umzugs in die temporären Wohnmodule.


Wir möchten Ihnen damit frühzeitig einen möglichst klaren Überblick geben, damit Sie sich gut orientieren können. 


Erste Massnahmen in der Siedlung:
In den nächsten Wochen und Monaten werden vermehrt Unternehmer und Handwerker in der Siedlung unterwegs sein. Sie führen Detailabklärungen durch, damit die Bauarbeiten später reibungslos ablaufen können.

 
Ab dem 23. Februar 2026 werden zudem die ersten Bauvisiere aufgestellt. Diese Metallgerüste markieren die Standorte der temporären Wohnmodule sowie zukünftiger Velounterstände.

 

Aufgrund der langen Bewilligungsfristen haben wir das Baugesuch bereits eingereicht, So stellen wir sicher, dass wir wie geplant starten können. 
Uns ist bewusst, dass die bevorstehende Sanierung viele Fragen und Unsicherheit mit sich bringt. Wir Informieren Sie deshalb frühzeitig und transparent. 


Wir freuen uns, Sie im April begrüssen zu dürfen und Ihre Fragen aufzunehmen. 

Freundliche Grüsse

Isabella Meister (Bauherrenprojektleiterin)

Danièle Wehrli (Teamleiterin Kaufmännische Bewirtschaftung)

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