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Mieter:innen-Versammlung
Di 18. August 2026

18:30 h, Türöffnung 18 h

Gemeinschaftsraum Siedlung Kanzlei

Kanzleistrasse 161, Zürich

Definitive Abstimmung

über Ausführung des Sanierungsprojekts

Antrag

Der Vorstand hat das Erneuerungsprojekt und den Projektkredit am 6. Juli 2026 verabschiedet. Sie entscheiden über folgende Vorlage:

 

Sanierung der Siedlung Zurlinden

Der Vorstand der ABZ beantragt der Mieterversammlung der Siedlung Zurlinden vom 18. August 2026, die im Anhang beschriebene Sanierung sowie die daraus resultierende durchschnittliche Mietzinserhöhung von ca. 65 Prozent netto* zu genehmigen. * siehe zusätzlich Ausführung zu den Nebenkosten im Beiblatt «ABZ-Siedlung Zurlinden - Gesamtsanierung»

 

Formelles

Mit der Abstimmung entscheiden Sie über die Sanierung als Ganzes, inklusive der vorgesehenen Massnahmen, der Umsetzung und der damit verbundenen Kosten. Geringfügige Anderungen im Verlauf der Sanierung bleiben vorbehalten.

 

Auszug aus den Statuten: Art. 35 Mieter:innenversammlung (MV)

Im Auftrag des Vorstandes führt die Geschäftsstelle Mieterversammlungen durch, um siedlungsspezifische Fragen wie Umbauten, Renovationen, Erneuerungen usw. mit den direkten Betroffenen zu behandeln und bei Bedarf abzustimmen. Dabei finden Art. 21 und 22 sinngemäss Anwendung.

 

Bitte beachten Sie:

Nur ABZ-Mitglieder sind stimmberechtigt, bringen Sie bitte Ihren Mitgliederausweis mit. Pro Mitglied ist eine Stellvertretung erlaubt. Die Präsentation der Mieterversammlung ist im Nachgang auf WINK verfügbar.

 

Die Informationen zum Projektumfang liegen dieser Einladung bei. Bitte nehmen Sie sich Zeit, die Unterlagen in Ruhe anzuschauen. So schaffen wir eine gute Grundlage für die Mieterversammlung. Offene Fragen beantworten wir gerne vor Ort.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Freundliche Grüsse

Noemi Ott, Bauherrenprojektleiterin

Daniele Wehrli, Teamleiterin Kaufmännische Bewirtschaftung

ABZ-Siedlung Zurlinden - Gesamtsanierung

 

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick

— Neue Badezimmer und Küchen mit Spülmaschine

— Weniger Energieverbrauch

— Verbesserter Schallschutz

— Sonnenschutz vor Wohnzimmer und Loggia (Abstimmung mit Denkmalpflege)

— Mehr Sicherheit (Brand- und Erdbebenschutz)

— Aufwertung Aussenraum sowie neue Projekträume

— Velokeller abschliessbar und wettergeschützt

— Stromproduktion mit Photovoltaik

— Verbrauchergerechte Abrechnung der Wärmekosten

— Die Siedlung wird für die nächsten Jahrzehnte fit gemacht

 

Projektbeschrieb und -umfang

 

In Ihrer Wohnung

— Neue Küche und Badezimmer

— Neue Leitungen und Bodenbeläge

— Verbesserter Schallschutz

— Sonnenschutz Wohnzimmer/Loggia

— Erdbebenertüchtigung

 

Am Gebäude

— Instandsetzen Fenster und Fensterläden, neuer Anstrich

— Neue Wärmerzeugung (Umstellen von Gas auf Wärmepumpe)

— Photovoltaikanlage auf dem Dach

— Dämmung Dach und Keller

— Neue Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Schliess- und Briefkastenanlage

— Sicherheits- und brandschutztechnische Anpassungen

 

In der Siedlung

— Aufwertung des Gemeinschaftsraums

— Neue Projekträume in den Dachgeschossen

— Velogarage und Velounterstand

— Aufwertung Aussenraum und Begegnungszonen

Was bedeutet das für die Bewohnenden? 

 

  • Unbewohnte Sanierung: Die Bewohnenden ziehen während ca. 16 Wochen in eine Ausweichwohnung 

  • Voraussichtlich können Ausweichwohnungen in der Siedlung zur Verfügung gestellt werden und die temporären Wohnmodule werden nicht benötigt 

  • Die ABZ begleitet den Umzug 

  • Nach Abschluss der Arbeiten kehren Sie in Ihre sanierte Wohnung zurück 


Mietzinsanpassungen 


Kosten, Finanzierung und Auswirkung auf die Mieten 
Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf rund 35'500'000 Franken inklusiv Mehrwertsteuer. Daran hat der ABZ-Vorstand einen Betrag von 8’700'000 Franken aus dem Erneuerungsfonds bewilligt. 


Nettomiete: Erhöhung um durchschnittlich 65 Prozent 
Durch die Sanierung erhöht sich die Nettomiete - Ihre Miete exklusive Nebenkosten - voraussichtlich um durchschnittlich 65 Prozent. Das entspricht circa 430 Franken pro Wohnung  und Monat beim aktuellen ABZ-Kalkulationszinssatz von 1,5 Prozent. 


Nebenkosten 
Durch die energetische Sanierung der Fassade und den Heizungsersatz ist eine Reduktion  der Wärmekosten zu erwarten. Neu können wir sämtliche Wärmekosten (Warmwasser und  Heizung) nach der Sanierung verbrauchergerecht verrechnen. Erfahrungsgemäss lassen sich  mit diesen Massnahmen und dem individuellen Wärmeverbrauch bis zu 25 Prozent der Wärmekosten einsparen. 


Entschädigung 
Für die während der Bauzeit entstandenen Einschränkungen wird die ABZ nach Abschluss der  Bauzeit eine Entschädigung gewähren. 


Termine / Ablauf 
Der Baustart ist im Januar 2027 geplant, die Sanierung soll im Frühling 2029 abgeschlossen  sein. Die Sanierung erfolgt in 6 Etappen.

Plan Sanierungsetappen
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Grundriss 3-Zi-Wohnung
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