Mieter:innen-Versammlung
Di 18. August 2026
18:30 h, Türöffnung 18 h
Gemeinschaftsraum Siedlung Kanzlei
Kanzleistrasse 161, Zürich
Definitive Abstimmung
über Ausführung des Sanierungsprojekts
Antrag
Der Vorstand hat das Erneuerungsprojekt und den Projektkredit am 6. Juli 2026 verabschiedet. Sie entscheiden über folgende Vorlage:
Sanierung der Siedlung Zurlinden
Der Vorstand der ABZ beantragt der Mieterversammlung der Siedlung Zurlinden vom 18. August 2026, die im Anhang beschriebene Sanierung sowie die daraus resultierende durchschnittliche Mietzinserhöhung von ca. 65 Prozent netto* zu genehmigen. * siehe zusätzlich Ausführung zu den Nebenkosten im Beiblatt «ABZ-Siedlung Zurlinden - Gesamtsanierung»
Formelles
Mit der Abstimmung entscheiden Sie über die Sanierung als Ganzes, inklusive der vorgesehenen Massnahmen, der Umsetzung und der damit verbundenen Kosten. Geringfügige Anderungen im Verlauf der Sanierung bleiben vorbehalten.
Auszug aus den Statuten: Art. 35 Mieter:innenversammlung (MV)
Im Auftrag des Vorstandes führt die Geschäftsstelle Mieterversammlungen durch, um siedlungsspezifische Fragen wie Umbauten, Renovationen, Erneuerungen usw. mit den direkten Betroffenen zu behandeln und bei Bedarf abzustimmen. Dabei finden Art. 21 und 22 sinngemäss Anwendung.
Bitte beachten Sie:
Nur ABZ-Mitglieder sind stimmberechtigt, bringen Sie bitte Ihren Mitgliederausweis mit. Pro Mitglied ist eine Stellvertretung erlaubt. Die Präsentation der Mieterversammlung ist im Nachgang auf WINK verfügbar.
Die Informationen zum Projektumfang liegen dieser Einladung bei. Bitte nehmen Sie sich Zeit, die Unterlagen in Ruhe anzuschauen. So schaffen wir eine gute Grundlage für die Mieterversammlung. Offene Fragen beantworten wir gerne vor Ort.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Freundliche Grüsse
Noemi Ott, Bauherrenprojektleiterin
Daniele Wehrli, Teamleiterin Kaufmännische Bewirtschaftung
ABZ-Siedlung Zurlinden - Gesamtsanierung
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick
— Neue Badezimmer und Küchen mit Spülmaschine
— Weniger Energieverbrauch
— Verbesserter Schallschutz
— Sonnenschutz vor Wohnzimmer und Loggia (Abstimmung mit Denkmalpflege)
— Mehr Sicherheit (Brand- und Erdbebenschutz)
— Aufwertung Aussenraum sowie neue Projekträume
— Velokeller abschliessbar und wettergeschützt
— Stromproduktion mit Photovoltaik
— Verbrauchergerechte Abrechnung der Wärmekosten
— Die Siedlung wird für die nächsten Jahrzehnte fit gemacht
Projektbeschrieb und -umfang
In Ihrer Wohnung
— Neue Küche und Badezimmer
— Neue Leitungen und Bodenbeläge
— Verbesserter Schallschutz
— Sonnenschutz Wohnzimmer/Loggia
— Erdbebenertüchtigung
Am Gebäude
— Instandsetzen Fenster und Fensterläden, neuer Anstrich
— Neue Wärmerzeugung (Umstellen von Gas auf Wärmepumpe)
— Photovoltaikanlage auf dem Dach
— Dämmung Dach und Keller
— Neue Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Schliess- und Briefkastenanlage
— Sicherheits- und brandschutztechnische Anpassungen
In der Siedlung
— Aufwertung des Gemeinschaftsraums
— Neue Projekträume in den Dachgeschossen
— Velogarage und Velounterstand
— Aufwertung Aussenraum und Begegnungszonen
Was bedeutet das für die Bewohnenden?
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Unbewohnte Sanierung: Die Bewohnenden ziehen während ca. 16 Wochen in eine Ausweichwohnung
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Voraussichtlich können Ausweichwohnungen in der Siedlung zur Verfügung gestellt werden und die temporären Wohnmodule werden nicht benötigt
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Die ABZ begleitet den Umzug
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Nach Abschluss der Arbeiten kehren Sie in Ihre sanierte Wohnung zurück
Mietzinsanpassungen
Kosten, Finanzierung und Auswirkung auf die Mieten
Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf rund 35'500'000 Franken inklusiv Mehrwertsteuer. Daran hat der ABZ-Vorstand einen Betrag von 8’700'000 Franken aus dem Erneuerungsfonds bewilligt.
Nettomiete: Erhöhung um durchschnittlich 65 Prozent
Durch die Sanierung erhöht sich die Nettomiete - Ihre Miete exklusive Nebenkosten - voraussichtlich um durchschnittlich 65 Prozent. Das entspricht circa 430 Franken pro Wohnung und Monat beim aktuellen ABZ-Kalkulationszinssatz von 1,5 Prozent.
Nebenkosten
Durch die energetische Sanierung der Fassade und den Heizungsersatz ist eine Reduktion der Wärmekosten zu erwarten. Neu können wir sämtliche Wärmekosten (Warmwasser und Heizung) nach der Sanierung verbrauchergerecht verrechnen. Erfahrungsgemäss lassen sich mit diesen Massnahmen und dem individuellen Wärmeverbrauch bis zu 25 Prozent der Wärmekosten einsparen.
Entschädigung
Für die während der Bauzeit entstandenen Einschränkungen wird die ABZ nach Abschluss der Bauzeit eine Entschädigung gewähren.
Termine / Ablauf
Der Baustart ist im Januar 2027 geplant, die Sanierung soll im Frühling 2029 abgeschlossen sein. Die Sanierung erfolgt in 6 Etappen.
Plan Sanierungsetappen

Grundriss 3-Zi-Wohnung


